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Julius-Klinkhardt-Preis 2003

Preisträgerin: Frau Dr. Petra Götte
 

Foto Preisverleihung

Der Julius-Klinkhardt-Preis 2003 ging an Frau Dr. Petra Götte. Sie wurde damit für ihre Dissertation zum Thema Jugendstrafvollzug im ‚Dritten Reich' - Das Jugendgefängnis Wittlich ausgezeichnet. 

Frau Götte beschäftigt sich in ihrer Arbeit mit dem Jugendstrafrecht und dem Jugendstrafvollzug im nationalsozialistischen Deutschland. Die bildungshistorische Analyse folgt zunächst dem Selbstverständnis des Jugendstrafvollzugs, das mit reformerischem Impetus gern als Erziehungsstrafvollzug interpretiert wurde, setzt dann aber den Akzent auf die Praxis des Jugendstrafvollzugs. Damit geht es nicht mehr allein um den rechtlichen Rahmen, um Programmatisches und Strukturen, sondern um den Alltag im Jugendstrafvollzug - mithin um einen von der Wissenschaft bislang gänzlich unbearbeiteten Gegenstand, der am Exempel des geschichtsträchtigen, ältesten preußischen Jugendgefängnisses Wittlich untersucht wird. 

Neben den für eine solche Arbeit erwartbaren Quellen, wie sie einschlägige Gesetzestexte oder ministerielle Verfügungen und natürlich Archivmaterialien von Behörden und Institutionen darstellen, hat die Autorin auch zwei Frauen und sechs Männer, die wegen unterschiedlicher Delikte zwischen 1933 und 1945 eine Haftstrafe in einem Jugendgefängnis verbüßt haben, befragt und diese Zeitzeugenbefragungen in ihre Analyse mit einfließen lassen. Mit den damit verbundenen methodischen Problemen geht Frau Götte durchgängig souverän um. Sie zeigt nicht nur die Strukturen einer ‚totalen Institution' auf, sondern betrachtet diese zudem aus der Sicht der Gefangenen. In diesem Wechsel der Perspektiven kann die Autorin Mechanismen herausarbeiten, die den Jugendstrafvollzug im Nationalsozialismus in seinen auch rassehygienischen Spezifika deutlich werden lassen und die These von der "Erziehung als Repression und Auslese" stützen. 

Materialgesättigt, in klarer und präziser Sprache beschreibt die Verfasserin, in welcher Weise sich allgemeine Probleme von Jugendstrafrecht und -vollzug im nationalsozialistischen Deutschland zuspitzten und eine Verlagerung zu Machtmissbrauch und Unrecht an straffällig gewordenen oder für verdächtig gehaltenen Menschen mit sich brachten. Ihre Hypothesen über die Notwendigkeit und die Grenzen der Erziehung bzw. der Erziehbarkeit gewinnen angesichts des Untersuchungsgegenstandes besondere Brisanz und verleihen der Untersuchung einen Rang von grundsätzlicher Bedeutung. 
 

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